Eltern-Verknüpfung im Überblick
Eltern sagen für ihre Kinder bei Terminen zu und ab, stimmen für sie ab und sehen, was das Kind sieht. Was die Verknüpfung erlaubt und was nicht.
Was ist das?
Die Eltern-Verknüpfung verbindet zwei ganz normale Mitgliedschaften: die eines Elternteils und die eines Kindes. Beide haben einen eigenen Zugang, beide stehen in der Mitgliederliste, beide bekommen Mitteilungen. Neu ist nur, dass das Elternteil für das Kind antworten darf.
Ein Beispiel: Petra singt nicht mit, ist aber Mitglied im Kinderchor ihrer Kinder Lina (12, eigener Login) und Jonas (9, keine eigene E-Mail-Adresse). Dank der Verknüpfung sagt Petra beim Freitagstermin für beide zu, ohne sich dreimal anzumelden.
Was die Verknüpfung erlaubt
- Termine zu- und absagen für das Kind, auch mit „Vielleicht" und Absagegrund
- Abstimmen in Mitteilungen: eine Stimme je Kind, zusätzlich zur eigenen
- Alles sehen, was das Kind sieht: auch Termine und Mitteilungen, die nur für die Stimmgruppe, Funktion oder Rechtegruppe des Kindes gedacht sind, markiert mit „sichtbar wegen Lina"
Kommentare unter Terminen und Chatnachrichten schreiben Eltern immer unter eigenem Namen. Es gibt kein Umschalten auf das Kind.
Was sie nicht erlaubt
- keine Einsicht in Chats, Dateien oder Noten des Kindes, dafür gelten nur deine eigenen Rechte
- keine Einsicht in persönliche Daten des Kindes wie Adresse oder Telefon
- keine Übernahme von Rechten des Kindes
- keinen Zugang zu einem Chor: Die Verknüpfung wirkt nur dort, wo beide schon Mitglied sind. Singt Lina noch in einem zweiten Chor, in dem Petra nicht ist, passiert dort nichts.
Nicht verwechseln: Die Elternfreigabe Community ist etwas anderes. Sie regelt nur, ob ein minderjähriges Mitglied die Community nutzen darf.
So läuft es typischerweise ab
- Die Chorleitung lädt das Elternteil ein, getrennt vom Kind, wie jedes andere Mitglied. Dabei setzt sie das Häkchen Von Terminen ausgenommen, wenn das Elternteil nicht mitsingt.
- Die Chorleitung legt das Kind an. Kinder ohne eigene Adresse bekommen dabei gleich eine Familien-Adresse, die Verknüpfung ist sofort aktiv.
- Kind oder Elternteil stoßen die Verknüpfung an, im Profil unter Eltern-Verknüpfung. Die Gegenseite bestätigt. Alternativ verknüpft die Chorleitung direkt aus der Mitgliederliste.
- Im Alltag öffnet das Elternteil den Termin, tippt auf Zusagen und wählt im Fenster „Für wen möchtest du antworten?" die Kinder aus.
Gut zu wissen
- Von Terminen ausgenommen ist die Empfehlung für Eltern, die nicht mitsingen. Sie tauchen dann in keiner Ausstehend-Liste auf, bekommen aber alle Mitteilungen und sehen alle Termine.
- Abstimmungen: Als eigenes Mitglied hast du eine eigene Stimme, dazu eine je verknüpftem Kind.
- Obergrenze: höchstens 6 Kinder je Elternteil und höchstens 6 Erziehungsberechtigte je Kind.
- Lösen kann nur das Elternteil, im eigenen Profil. Weder das Kind noch die Chorleitung.
- Freischalten: Die Chorleitung schaltet die Eltern-Verknüpfung in den Chor-Einstellungen frei. Vorher ist sie beim Anlegen von Mitgliedern und im Profil nicht sichtbar. Bestehende Verknüpfungen bleiben beim Ausschalten gespeichert, wirken aber nur in Chören mit eingeschalteter Funktion.
Häufige Fragen
Braucht mein Kind einen eigenen Zugang?▾
Sehe ich die Chats meines Kindes?▾
Kommt mein Kind über mich in den Chor?▾
Wie viele Kinder kann ich verknüpfen?▾
Verwandte Funktionen
Verknüpfung anstoßen
Trage im Profil die E-Mail-Adresse deines Kindes oder Elternteils ein. Die Gegenseite bestätigt per Link oder im Profil. Voraussetzung: ein gemeinsamer Chor.
Eltern & Kinder
Für Kinder zu- und absagen
Öffne den Termin, tippe auf Zusagen oder Absagen und wähle im Fenster „Für wen möchtest du antworten?" dich und deine Kinder. Mehrere auf einmal.
Eltern & Kinder
Was Eltern sehen
Verknüpfte Eltern sehen zusätzlich alle Termine und Mitteilungen ihrer Kinder, markiert mit „sichtbar wegen Lina". Chats und Dateien bleiben außen vor.
Eltern & Kinder
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